Diagnostik
Häufig versteht man unter einer Diagnose die Zuordnung von bestimmte Merkmale und Symptome zu einer Störung oder Krankheit. Insofern ist oft zu beobachten, dass eine Diagnose mit der Auflistung von Symptomen und Unzulänglichkeiten in Verbindung steht. Versteht man die Diagnose jedoch als einen Wegbereiter einer nachhaltigen Behandlung, so haben aufgelistete Symptome und Defizite nur einen zweitrangigen Stellenwert. Die Diagnose ist in erster Linie ein Verstehen der Zusammenhänge zwischen äußeren Lebensanforderungen und inneren Regulationsmöglichkeiten. Neben den Einschränkungen und Symptomen gilt die Aufmerksamkeit im Diagnoseprozess vor allem aber den persönlichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Talenten.

Der diagnostische Prozess wird mit der Anamnese (griech.: „Erinnerung“) begonnen. Dabei "erinnert" man sich an vorausgegangene Ereignisse und Beobachtungen, die für die Entstehung der Störung relevant sind. Dies kann auch frühere Befunde oder aber auch die soziale Lebenssituation betreffen. Der Anamnese folgen speziellere Untersuchungen, wie zum Beispiel die Durchführung psychologischer Tests. Psychologische Tests sind bewährte Verfahren, die entweder mündlich, schriftlich oder über einen Computer durchzuführen sind. Je nach Inhalt der Testverfahren unterscheidet man zwischen Persönlichkeits-, Leistungs- oder Intelligenztests. Neben diesen Tests können je nach Fragestellung auch andere Verfahren wie etwa eine psychophysiologische Messung oder eine Gehirnstromuntersuchung durchgeführt werden. Mit diesen Verfahren besteht die Möglichkeit, die Aktivitätszustände des vegetativen sowie des zentralen Nervensystems festzustellen. Auch die Erhebung spezifischer Fertigkeiten wie beispielsweise die Handdominanz zählen zur Diagnose. Am Ende der Untersuchung werden die Beobachtungen der Tests mit den Berichten der Anamnese zusammengefasst und schriftlich festgehalten. Eine Nachbesprechung beinhaltet auch die Wahl der sinnvollsten Behandlung.
Für eine Diagnose in meiner Praxis sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben einen Überweisungsschein von einem Vertragsfacharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde oder innerer Medizin. Bei jedem anderen Arzt sollte zuvor eine chefärztliche Genehmigung eingeholt werden.
- Auf dem Überweisungsschein findet sich eine präzise Fragestellung unter Berücksichtigung einer bestimmten Störung oder Symptomatik (z.Bsp. Psychologische Abklärung bei Verdacht auf AD/HS). Die zugrunde liegende Störung oder Symptomatik der Fragestellung muss den Charakter einer krankheitswertigen Beeinträchtigung nach ICD-10 haben. Bitten Sie Ihren Arzt darum, möglichst konkrete Angaben zu machen, damit es später für Sie keine Schwierigkeiten bei der Rückerstattung der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse bzw. Versicherung gibt.
- Die öffentlichen Kassen erstatten einen Teil der Untersuchungskosten zurück. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine Untersuchung nach dem heutigen Stand der Gesundheitsversorgung auch sinnvoll erscheint. Nähere Fragen können Sie mir auch persönliche stellen (Tel.: +43-(0)650-621 85 92).